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Freizeiten & Events

Die Freizeiten des SSA

Anmeldung   

Es gilt: "first come first served". Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ihr meldet euch verbindlich an und sobald ihr eine Bestätigungsmail bekommen habt überweist ihr bitte den Beitrag (keine Anzahlung nötig). Bitte überweist kein Geld wenn ihr noch keine Bestätigungsmail erhalten habt. Ihr könnt nur euch selbst und eine weitere Person anmelden. 
Ab Semesterbeginn (genaues Datum wird auf Instagram bekannt gegeben) werden die Anmeldeformulare verlinkt und ihr könnt sie herunterladen. Das ausgefüllte Formular dann bitte an ssa-freizeiten@uni-mainz.de schicken.
Die Bearbeitung der Anmeldung kann einige Tage dauern, wir versuchen aber so schnell wie möglich Rückmeldung zu geben.

Teilnahmebedingungen 

Für alle Reisen gelten die Teilnahmebedingungen des Studentischen Sportausschusses der Uni Mainz. Eine Teilnahme ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

Rücktritt

Der Rücktritt einer Reise muss schriftlich, also per Mail, bei SSA erfolgen. Die Kosten bei Reiserücktritt können nur erstattet werden, wenn eine Ersatzperson gefunden wurde. Eine Reiserücktrittsversicherung muss, wenn erwünscht, von jedem Teilnehmer individuell abgeschlossen werden. 

Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro einbehalten, auch wenn eine Ersatzperson benannt wurde. 

Versicherung

Bei Veranstaltungen des Studentischen Sportausschusses besteht kein Versicherungsschutz der Teilnehmer. Deshalb sollte sich jeder gerade für Reisen ins Ausland Gedanken über eine Zusatzversicherung machen. Eine Auslandskrankenversicherung kostet ca. 7-10 Euro und lohnt sich auf jeden Fall. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Haftung

Wir sind lediglich Reisevermittler, eine Haftungsanspruch besteht nur gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter. Der SSA haftet lediglich für im Rahmen der Vermittlungstätigkeit verschuldete Fehler. Dies wird mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Änderungen von Preisen und Leistungen bleiben bis zum Vorbesprechungstermin vorbehalten

 

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